Steuerrecht Die Kanzlei Ludolph ist eine integrierte Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei. Dies hat den Vorteil, dass sämtliche buchhalterischen und steuerrechtlichen Dienstleistungen „in einem Hause“ vereint sind, was einer optimalen Interessenwahrnehmung dient.                                                              Sobald sich im Rahmen der traditionellen Tätigkeit einer Steuerkanzlei, die z.B. das Erstellen von Jahresabschlüssen, die Anfertigung von Steuererklärungen, die Unterstützung bei Betriebsprüfungen und die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen sowie die Durchführung der Finanz- und Lohnbuchhaltung umfasst, rechtliche Probleme oder Beratungsbedarf ergeben, steht Ihnen ein Fachanwalt für Steuerrecht zur Verfügung. Diese Kombination hat sich inzwischen über Jahre bewährt und führt insbesondere bei mittelständischen Unternehmen zu einer optimalen Beratung. Denn hier bietet die von der Kanzlei angebotene Verknüpfung von traditioneller Steuerberatertätigkeit und rechtsberatender Tätigkeit von der Phase der Gründung eines Unternehmens an, über die der notwendigen Vertragsgestaltungen, Umstrukturierungen und fortlaufenden betriebswirtschaftlichen Beratung bis hin zur Ausarbeitung zukunftsorientierter Konzepte, eine umfassende Betreuung. Insbesondere ist es uns möglich, Sie auch in sämtlichen Rechtsstreitigkeiten gegenüber den Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten zu vertreten. Mietrecht Das Mietrecht stellt ein Rechtsgebiet dar, mit dem fast jeder einmal auf Vermieter- oder Mieterseite konfrontiert ist. In unserer Kanzlei stehen Ihnen Rechts- und Fachanwälte für mietrechtliche Probleme zur Verfügung, die über eine jahrelange Erfahrung in diesem Bereich verfügen und Ihnen bei sämtlichen Problemen des Mietrechts (wie z.B. Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Kaution, Mängel der Mietsache etc.) gern zur Seite stehen. Dabei sind wir zwar bestrebt, pragmatische Lösungen zu finden, die gegebenenfalls eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, können aber auch mit einer langjährigen Prozesserfahrung aufwarten, die die Entwicklung der Rechtsprechung und die Meinungsbildung in der einschlägigen Fachliteratur stets im Blick hat. Darüber hinaus stehen wir Ihnen aber auch bei Mietvertragsverhandlungen und Gestaltung von Mietverträgen im Wohn- und vor allem auch im Gewerberaummietrecht zur Verfügung. Wohnungseigentumsrecht Das Wohnungseigentumsrecht umfasst die rechtliche Regelung der Beziehung zwischen Wohnungseigentümern sowie zu dem Verband der Wohnungseigentümer, dem Verwalter und schließlich gegenüber Dritten. Ähnlich wie im Bereich der Vermietung bietet auch das Wohnungseigentum aufgrund des „täglichen Miteinanders“ erhebliches Konfliktpotential, was sich auch an der nicht unerheblichen Anzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen widerspiegelt. Dabei wird immer wieder deutlich, dass sich die Erwerber von Wohnungseigentum der Rechte, aber auch der Pflichten, die der Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft mit sich bringt, nicht immer bewusst sind. Wir stehen dem einzelnen Wohnungseigentümer, insbesondere aber auch den Wohnungseigentümergemeinschaften und den von uns vertretenen Verwaltern beratend, aber auch prozessführend, zur Seite. Gern betreuen wir Sie bei der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, aber auch bei dessen Erwerb. Die von uns betreuten Wohnungseigentumsgemeinschaften unterstützen wir bei der Vorbereitung von Beschlüssen sowie Eigentümerversammlungen und stehen ihnen auch bei sonstigen Fragen kurzfristig beratend zur Verfügung. Unser Ziel ist es, durch eine stetige beratende und betreuende Funktion, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sofern dies nicht möglich ist, stehen wir dem einzelnen Eigentümer sowie dem Verband der Wohnungseigentümer selbstverständlich auch für die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte (z.B. Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, Beschlussanfechtung, gemeinschaftswidrigem Verhalten etc.) zur Verfügung. Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht stellt ein Rechtsgebiet dar, mit dem zwangsläufig nahezu jeder einmal auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite konfrontiert ist. Wir stehen Ihnen in sämtlichen Fragen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts sowie verwandten Rechtsgebieten, wie z.B. dem Sozialversicherungsrecht, zur Verfügung. Dabei nehmen wir sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Interessenvertretung sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern wahr. Auch stehen wir mittelständischen Arbeitgebern ständig beratend zur Seite. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten bundesweit. Verkehrsrecht, Verkehrsbußgeldrecht Das Risiko, verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden oder sich dem Vorwurf einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit, wie z.B. das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, das Nichteinhalten gebotener Abstände oder Rotlichtverstoß, ausgesetzt zu sehen, trägt nahezu jeder von uns. Wir stehen Ihnen dabei in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung, aber auch in der Frage, inwieweit der Schaden gegebenenfalls durch die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung zu regulieren ist, gern zur Verfügung. Dabei kann gerade auch die außergerichtliche Interessenvertretung einer schnellen und vollständigen Abwicklung des Schadensereignisses dienen und dafür Sorge tragen, dass auch sämtliche der Ihnen als Geschädigten zustehenden Ansprüche - von der Unkostenpauschale bis zum Schmerzensgeld - durchgesetzt und Sie dahingehend beraten werden, inwieweit die Inanspruchnahme von Rechten in Ihrer Situation geboten erscheint. Hier gilt der Grundsatz, dass Ihnen die möglichst frühzeitige Einholung anwaltlichen Rates unnötige eigene Auseinandersetzungen erspart und für eine effektive Schadensregulierung steht. Allerdings können wir auch einschätzen, wann eine außergerichtliche Schadensregulierung nicht mehr zielführend ist und eine gerichtliche Interessenwahrnehmung zur Durchsetzung Ihrer Rechte geboten erscheint. Häufig sehen sich Verkehrsteilnehmer einerseits im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, aber auch völlig unabhängig hiervon mit dem Vorwurf eines Fehlverhaltens konfrontiert, welches eine Ordnungswidrigkeit und schlimmstenfalls eine Straftat darstellen könnte. Auch in diesen Fällen stehen wir für Ihre Interessenvertretung zur Verfügung. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Betroffener oder Beschuldigter und übernehmen Ihre Verteidigung vor der Behörde und vor Gericht. Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht befasst sich mit der rechtlichen Beziehung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Es umfasst sämtliche Versicherungssparten, von der Krankenversicherung bis zur Gebäudeversicherung. Wann ist meine Versicherung berechtigt, die Regulierung im Versicherungsfall zu verweigern? Welche Obliegenheiten und Pflichten hat der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung? Welche Rechte hat der Versicherte gegenüber seinem Versicherer? All das sind Fragen, die sich fast jedem einmal stellen, da man heutzutage in der Regel für viele Risiken des täglichen Lebens versichert ist und sich hieran oftmals Auseinandersetzungen zwischen Versichertem und Versicherer anschließen. Ein versicherungsrechtliches Problem kann sich dabei zunächst aus einem ganz anderen Rechtsgebiet entwickeln. In der anwaltlichen Praxis stellt sich hierbei z.B. häufig die Frage, ob der Mandant hinsichtlich der streitgegenständlichen Rechtsfrage rechtschutzversichert ist und daher das Kostenrisiko nicht tragen muss. Aber auch andere Bereiche, wie z.B. das Verkehrsunfallrecht oder das Mietrecht stehen sehr oft im Zusammenhang mit versicherungsrechtlichen Problemen. Wir stehen Ihnen daher sowohl rechtsübergreifend als auch versicherungsrechtsspezifisch zur Seite und nehmen dabei zwar auch die Rechte von Versicherungen, gern aber auch von Versicherungsnehmern sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich war. Privates Bau- und Architektenrecht Das private Bau- und Architektenrecht regelt in Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht (z.B. Baugenehmigung) die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten (Auftrageber, Architekt, Planer, Ingenieur, Auftragnehmer). Wir beraten und vertreten Sie gern in allen Angelegenheiten rund um das Bauen, insbesondere zu den Themen Bau- und Architektenverträge, Zusatzleistungen, Nachträge, bauzeitliche Veränderungen, Sicherheiten.