Steuerrecht
Die Kanzlei Ludolph ist eine integrierte Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei. Dies hat den Vorteil, dass sämtliche buchhalterischen und
steuerrechtlichen Dienstleistungen „in einem Hause“ vereint sind, was einer optimalen Interessenwahrnehmung dient.
Sobald sich im Rahmen der traditionellen Tätigkeit einer Steuerkanzlei, die z.B. das Erstellen von Jahresabschlüssen, die Anfertigung von
Steuererklärungen, die Unterstützung bei Betriebsprüfungen und die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen sowie die
Durchführung der Finanz- und Lohnbuchhaltung umfasst, rechtliche Probleme oder Beratungsbedarf ergeben, steht Ihnen ein Fachanwalt für
Steuerrecht zur Verfügung.
Diese Kombination hat sich inzwischen über Jahre bewährt und führt insbesondere bei mittelständischen Unternehmen zu einer optimalen
Beratung. Denn hier bietet die von der Kanzlei angebotene Verknüpfung von traditioneller Steuerberatertätigkeit und rechtsberatender Tätigkeit
von der Phase der Gründung eines Unternehmens an, über die der notwendigen Vertragsgestaltungen, Umstrukturierungen und fortlaufenden
betriebswirtschaftlichen Beratung bis hin zur Ausarbeitung zukunftsorientierter Konzepte, eine umfassende Betreuung.
Insbesondere ist es uns möglich, Sie auch in sämtlichen Rechtsstreitigkeiten gegenüber den Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten zu
vertreten.
Mietrecht
Das Mietrecht stellt ein Rechtsgebiet dar, mit dem fast jeder einmal auf Vermieter- oder Mieterseite konfrontiert ist. In unserer Kanzlei stehen
Ihnen Rechts- und Fachanwälte für mietrechtliche Probleme zur Verfügung, die über eine jahrelange Erfahrung in diesem Bereich verfügen und
Ihnen bei sämtlichen Problemen des Mietrechts (wie z.B. Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Kaution, Mängel
der Mietsache etc.) gern zur Seite stehen.
Dabei sind wir zwar bestrebt, pragmatische Lösungen zu finden, die gegebenenfalls eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, können
aber auch mit einer langjährigen Prozesserfahrung aufwarten, die die Entwicklung der Rechtsprechung und die Meinungsbildung in der
einschlägigen Fachliteratur stets im Blick hat. Darüber hinaus stehen wir Ihnen aber auch bei Mietvertragsverhandlungen und Gestaltung von
Mietverträgen im Wohn- und vor allem auch im Gewerberaummietrecht zur Verfügung.
Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht umfasst die rechtliche Regelung der Beziehung zwischen Wohnungseigentümern sowie zu dem Verband der
Wohnungseigentümer, dem Verwalter und schließlich gegenüber Dritten.
Ähnlich wie im Bereich der Vermietung bietet auch das Wohnungseigentum aufgrund des „täglichen Miteinanders“ erhebliches
Konfliktpotential, was sich auch an der nicht unerheblichen Anzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen widerspiegelt. Dabei wird immer wieder
deutlich, dass sich die Erwerber von Wohnungseigentum der Rechte, aber auch der Pflichten, die der Eintritt in die
Wohnungseigentümergemeinschaft mit sich bringt, nicht immer bewusst sind.
Wir stehen dem einzelnen Wohnungseigentümer, insbesondere aber auch den Wohnungseigentümergemeinschaften und den von uns
vertretenen Verwaltern beratend, aber auch prozessführend, zur Seite. Gern betreuen wir Sie bei der Begründung von Wohnungs- und
Teileigentum, aber auch bei dessen Erwerb. Die von uns betreuten Wohnungseigentumsgemeinschaften unterstützen wir bei der Vorbereitung
von Beschlüssen sowie Eigentümerversammlungen und stehen ihnen auch bei sonstigen Fragen kurzfristig beratend zur Verfügung.
Unser Ziel ist es, durch eine stetige beratende und betreuende Funktion, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sofern dies nicht
möglich ist, stehen wir dem einzelnen Eigentümer sowie dem Verband der Wohnungseigentümer selbstverständlich auch für die gerichtliche
Durchsetzung ihrer Rechte (z.B. Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, Beschlussanfechtung, gemeinschaftswidrigem Verhalten etc.) zur
Verfügung.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht stellt ein Rechtsgebiet dar, mit dem zwangsläufig nahezu jeder einmal auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite konfrontiert
ist. Wir stehen Ihnen in sämtlichen Fragen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts sowie verwandten Rechtsgebieten, wie z.B. dem
Sozialversicherungsrecht, zur Verfügung. Dabei nehmen wir sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Interessenvertretung sowohl
von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern wahr. Auch stehen wir mittelständischen Arbeitgebern ständig beratend zur Seite. Wir vertreten die
Interessen unserer Mandanten bundesweit.
Verkehrsrecht, Verkehrsbußgeldrecht
Das Risiko, verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden oder sich dem Vorwurf einer verkehrsrechtlichen
Ordnungswidrigkeit, wie z.B. das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, das Nichteinhalten gebotener Abstände oder Rotlichtverstoß,
ausgesetzt zu sehen, trägt nahezu jeder von uns.
Wir stehen Ihnen dabei in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung, aber auch in der
Frage, inwieweit der Schaden gegebenenfalls durch die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung zu regulieren ist, gern zur Verfügung.
Dabei kann gerade auch die außergerichtliche Interessenvertretung einer schnellen und vollständigen Abwicklung des Schadensereignisses
dienen und dafür Sorge tragen, dass auch sämtliche der Ihnen als Geschädigten zustehenden Ansprüche - von der Unkostenpauschale bis zum
Schmerzensgeld - durchgesetzt und Sie dahingehend beraten werden, inwieweit die Inanspruchnahme von Rechten in Ihrer Situation geboten
erscheint. Hier gilt der Grundsatz, dass Ihnen die möglichst frühzeitige Einholung anwaltlichen Rates unnötige eigene Auseinandersetzungen
erspart und für eine effektive Schadensregulierung steht. Allerdings können wir auch einschätzen, wann eine außergerichtliche
Schadensregulierung nicht mehr zielführend ist und eine gerichtliche Interessenwahrnehmung zur Durchsetzung Ihrer Rechte geboten
erscheint.
Häufig sehen sich Verkehrsteilnehmer einerseits im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, aber auch völlig unabhängig hiervon mit dem
Vorwurf eines Fehlverhaltens konfrontiert, welches eine Ordnungswidrigkeit und schlimmstenfalls eine Straftat darstellen könnte. Auch in
diesen Fällen stehen wir für Ihre Interessenvertretung zur Verfügung. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Betroffener oder
Beschuldigter und übernehmen Ihre Verteidigung vor der Behörde und vor Gericht.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht befasst sich mit der rechtlichen Beziehung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Es umfasst sämtliche
Versicherungssparten, von der Krankenversicherung bis zur Gebäudeversicherung.
Wann ist meine Versicherung berechtigt, die Regulierung im Versicherungsfall zu verweigern? Welche Obliegenheiten und Pflichten hat der
Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung? Welche Rechte hat der Versicherte gegenüber seinem Versicherer?
All das sind Fragen, die sich fast jedem einmal stellen, da man heutzutage in der Regel für viele Risiken des täglichen Lebens versichert ist und
sich hieran oftmals Auseinandersetzungen zwischen Versichertem und Versicherer anschließen.
Ein versicherungsrechtliches Problem kann sich dabei zunächst aus einem ganz anderen Rechtsgebiet entwickeln. In der anwaltlichen Praxis
stellt sich hierbei z.B. häufig die Frage, ob der Mandant hinsichtlich der streitgegenständlichen Rechtsfrage rechtschutzversichert ist und daher
das Kostenrisiko nicht tragen muss. Aber auch andere Bereiche, wie z.B. das Verkehrsunfallrecht oder das Mietrecht stehen sehr oft im
Zusammenhang mit versicherungsrechtlichen Problemen.
Wir stehen Ihnen daher sowohl rechtsübergreifend als auch versicherungsrechtsspezifisch zur Seite und nehmen dabei zwar auch die Rechte
von Versicherungen, gern aber auch von Versicherungsnehmern sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich war.
Privates Bau- und Architektenrecht
Das private Bau- und Architektenrecht regelt in Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht (z.B. Baugenehmigung) die rechtlichen Beziehungen
zwischen den privaten Baubeteiligten (Auftrageber, Architekt, Planer, Ingenieur, Auftragnehmer). Wir beraten und vertreten Sie gern in allen
Angelegenheiten rund um das Bauen, insbesondere zu den Themen Bau- und Architektenverträge, Zusatzleistungen, Nachträge, bauzeitliche
Veränderungen, Sicherheiten.